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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Reparatur von Zweirädern sowie Zubehör, die zwischen
– dem Fahrradfachgeschäft Bikesport-Binder GmbH
– Am Seering 10, 4880 St. Georgen im Attergau
– (im Folgenden „Verkäufer“)
und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“) abgeschlossen werden.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

  1. Vertragsschluss
  1. Die Präsentation von Waren und Dienstleistungen im Ladengeschäft stellt noch kein bindendes Angebot dar.
  2. Ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag kommt durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch den Verkäufer zustande.
  3. Die Annahme kann schriftlich, mündlich oder durch Übergabe der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung zu den angegebenen Konditionen erfolgen.
  1. Preisangaben und Zahlung
  1. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. Entsorgungsgebühren, Verpackung, Versand im Ausnahmefall) werden gesondert ausgewiesen.
  3. Die Zahlung ist – soweit nicht anders vereinbart – sofort bei Abholung der Ware oder nach Fertigstellung des Werkstattleistungsauftrags fällig.
  4. Akzeptierte Zahlungsmittel:
    • Barzahlung
    • EC-/Maestro-Karte
    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • SEPA-Überweisung (Vorkasse nur nach ausdrücklicher Vereinbarung)
  1. Lieferung und Abholung
  1. Da kein Online-Versand angeboten wird, erfolgt die Übergabe der Ware ausschließlich im Ladengeschäft.
  2. Gekaufte Waren sind binnen 14 Tagen nach Benachrichtigung über die Bereitstellung abzuholen.
  3. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, kann der Verkäufer eine Lagergebühr in Höhe von 20,00 € pro angefangene Woche verlangen.
  4. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der Ware an den Kunden.
  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bis zum Eigentumsübergang darf der Kunde über die Ware nicht verfügen.

  1. Gewährleistung
  2. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzl. Bestimmungen (24 Monate ab Warenerhalt). Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Käufer Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.
  3. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB und/oder im Vertrag abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
  4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.

 

  1. Werkstattleistungen

7.1 Auftragserteilung

Der Umfang der auszuführenden Arbeiten wird im Auftragsschein festgehalten. Ein verbindlicher Fertigstellungstermin ist gesondert zu vereinbaren.

7.2 Kostenvoranschlag

  1. Auf Wunsch erstellt der Verkäufer einen schriftlichen Kostenvoranschlag.
  2. Ein Kostenvoranschlag ist ab Abgabe vier Wochen gültig.
  3. Leistungen zur Erstellung des Kostenvoranschlags werden berechnet, wenn kein Auftrag auf dieser Grundlage erteilt wird.

7.3 Abnahme und Abholung

  1. Der Kunde wird nach Abschluss der Arbeiten benachrichtigt.
  2. Die Abholung hat innerhalb von sieben Tagen nach Benachrichtigung zu erfolgen.
  3. Gerät der Kunde mit der Abholung in Verzug, gelten die Regelungen aus Abschnitt 4.3 zur Lagergebühr.

7.4 Aufbewahrung

Nach eigenem Ermessen kann der Verkäufer den Auftrag Gegenstand extern einlagern. Kosten und Risiken trägt der Kunde.

7.5 Haftung für Werkstattleistungen


Haftung
Der Verkäufer haftet für einen durch unsachgemäßen Einbau von Teilen (z.B. Innenlager, Kurbeln, Steuerlager, Schaltwerk, Scheibenbremsen, Federgabeln, Dämpfer etc.) verursachten Mangel nur dann, wenn der Einbau/die Montage durch den Verkäufer erfolgt. Mängel, welche durch den Eigeneinbau des Kunden oder vom Verkäufer fremden Werkstätten an den Einbauteilen herbeigeführt werden, sind demnach von einer Haftung ausgeschlossen. Auch übernehmen Hersteller von Teilen (z.B. Innenlager, Kurbeln, Steuerlager, Schaltwerk, Scheibenbremsen, Federgabeln, Dämpfer etc.) für Mängel durch unsachgemäßen Eigeneinbau des Kunden keine Haftung. Bei einigen Herstellern erlischt die Garantie auf Räder und Komponenten, sobald diese im Renneinsatz gefahren wurden. Für eventuell fehlerhafte Montageanleitungen haften die Hersteller.

  1. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sie aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.

  1. Datenschutz
  1. Der Verkäufer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Vertragsabwicklung.
  1. Sonstiges

Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder eventuell fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in 4880 St. Georgen sachlich und örtlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.